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Immer mehr Studierende müssen sich ihr Studium durch Nebenjobs selbst verdienen. Nicht alle sind mit zahlungskräftigen und -willigen Eltern gesegnet. Und in manchen Bundesländern wie Baden-Württemberg verlangen einige Universitäten einen saftigen Semesterbeitrag für Langzeitstudierende. Weiter trug das neue 630-Mark-Gesetz über geringfügige Beschäftigungen nicht gerade zur Entlastung von Studierenden bei. Ganz im Gegenteil: Es schaffte Verwirrung.
Mehr denn je müssen Studenten dafür Sorge tragen, sich ihr Überleben zu sichern. Deshalb schließt der Ratgeber mit Steuertipps für Studierende eine Lücke. Sehr schnell können nämlich Studenten vom Staat zur Kasse gebeten werden, wenn sie zu viel verdienen. Grundsätzlich gibt es ein so genanntes steuerfreies Existenzminimum. Der Betrag ist allerdings gering und liegt bei 13.067 Mark für Ledige in einem Jahr. Die meisten Studenten werden kurzfristige oder geringfügig bezahlte Jobs haben. Manche werden auch an mehreren Orten ihr Geld verdienen. Dabei wird der steuerfreie Betrag von 630 Mark rasch überschritten. Die Beispielfälle zeigen, wann, wo und wer welche Abgaben zu entrichten hat. Es kann auch sein, dass nur der Arbeitgeber Lohnsteuer für den Angestellten zahlen muss. Studenten, die nicht selbständig tätig sind, unterliegen auch einem Versicherungsschutz. Dazu gehört zum Beispiel die Unfallversicherung über den Arbeitgeber oder die Uni. Der Ratgeber informiert auch verunsicherte Studenten darüber, welche Leistungen steuerfrei sind. Nicht auf alle Einkünfte werden Steuern erhoben. Sowohl BAföG, Stipendien aus einer begünstigten Einrichtung, Unterhaltszahlungen durch die Eltern oder Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nicht zu versteuern. Das Taschenbuch lohnt sich und ist ein wichtiger Beitrag für alle Studenten mit Nebenjob, die gut über die Runden kommen wollen. --Corinna S. Heyn
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